AGBs

Steadicam Gerätepaket    
Das Gerätepaket umfasst: Steadicam Weste, Arm und Rig, Kameraadapterplatten, Lowmodeplatten für ARRI 16SR, Moviecam, Sony BVW/DVW/PXW Kameras, Funkschärfe mit 2 Motoren, Videofunk mit Empfängermonitor, Hardmount für Euroadapter oder 1"-Rohre.
   
Preise
Bei den Angebotspreisen handelt es sich um Tagespauschalen für Geräte und Operatorhonorar. Der Arbeitstag hat 10 Stunden. Überstunden werden zu 1/10 des Tagespauschalpreises verrechnet.
Reisekosten und Spesen werden nach Aufwand verrechnet.    

Mehrwertsteuer  
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.  Bei Filmaufnahmen inklusive der Abtretung von Nutzungsrechten wird ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 7%, bei allen Dienstleistungen 19% verrechnet.

Haftung bei Geräteausfall  
Meine Geräte werden regelmäßig gewartet. Für besonders anfällige Komponenten habe ich Backups dabei. Im Falle eines technischen Defekts an den Steadicamgeräten hafte ich nicht für mögliche Folgekosten.          

Haftung für Geräte   
Alle Geräte, die mir vom Auftraggeber zur Verrichtung meiner Arbeit direkt oder durch Dritte gestellt und übergeben werden sind vom Auftraggeber nach den Richtlinien der allgemeinen Filmversicherung ohne Eigenbeteiligung zu versichern, so dass alle Schäden einschließlich Sturzschaden, Abhandenkommen während des Transports durch Dritte, abgedeckt sind. Versichert ein Auftraggeber seine Geräte nicht oder mit einer Selbstbeteiligung, so haftet er selbst für alle Schäden, die durch eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung abgedeckt sind. Während des Drehs werden die Geräte im Auto transportiert und abgedeckt gelagert. Für die Zeiten nach 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr werden die Geräte entweder in einer abschließbaren Einzelgarage oder im Hotelzimmer oder anderen verschließbaren Räumlichkeiten untergebracht. Gibt der Auftraggeber oder sein Vertreter (Regisseur, Redakteur) Anweisungen zur Unterbringung der Geräte, so geht das daraus resultierende Risiko auf ihn über. Stellt der Auftraggeber Personal zur Beaufsichtigung oder Bewachung der Geräte, so haftet er im vollem Umfang für alle Schäden, Diebstahl oder Abhandenkommen, die während der Beaufsichtigung eintreten.          

Dienstvertrag    
In der Regel fällt meine Tätigkeit unter die Bezeichnung Dienstvertrag. Für den Auftraggeber wird eine Leistung erbracht die auf Zeitbasis verrechnet wird. Diese Leistung kann Teil eines Werkes sein, ist jedoch nicht an den Erfolg oder die Abnahme des Werkes gebunden. Die Leistung kann als wesentlichen Teil die Abtretung von Nutzungsrechten nach dem Urheberrecht beinhalten. In Ausnahmefällen können Werkverträge vereinbart werden. Werkverträge bedürfen eines schriftlichen Auftrags und einer detaillierten Beschreibung des zu erstellenden Werkes.

München 2018